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  • Kaufnebenkosten

    Obwohl wir Ihnen alle Ihre Fragen bezüglich des Kaufs einer Immobilie an der Costa del Sol, persönlich und durch unsere Rechtsberatung richtig beantworten werden, möchten wir, dass Sie unsere Website auch nutzen können, um Antworten auf grundlegende Fragen in Bezug auf den Immobilienerwerb zu erhalten, wie z.B. hier die Kaufnebenkosten. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserer Information, besuchen unsere Kunden die Costa del Sol mit einem guten Vorabwissen.

     

    Für viele unserer Kunden ist eine der ersten Fragen:

     

    Wie hoch sind die einmaligen Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie in Spanien?

     

    Um diese Frage korrekt zu beantworten, müssen wir uns verschiedene Kaufszenarien ansehen, die zu unterschiedlichen Aufstellungen der einmaligen Kaufnebenkosten führen.

     

    Beim Kauf eines WIEDERVERKAUFS-Objektes, OHNE Finanzierung / Hypothek

    Wenn Sie ein Wiederverkaufsobjekt in Spanien erwerben, also eine Immobilie, die bereits mindestens einmal verkauft wurde, werden Sie die folgenden, einmaligen Kaufnebenkosten haben:

    Als Faustregel rechnen wir mit ca. 10% zusätzlichen Kaufnebenkosten.

    Sie können aufgrund des ansteigenden Grunderwerbsteuersatzes etwas höher ausfallen, wenn die Immobilie einen höheren Wert hat, wie Sie in der folgenden Tabelle sehen können:

     

    Summe: Art der Steuer /  Kosten:  Erklärungen:
    8%
    9%
    10%
    Grunderwerbsteuer "ITP"
    (Impuesto de Transmisiones Patrimoniales)
    Grunderwerbsteuer,
    8% auf den Teil des Kaufpreises von 0 - 400.000 €
    9% auf den Teil des Kaufpreises von 400.000 - 700.000 €
    10% auf den Teil des Kaufpreises der über 700.000 € liegt
    1% plus 21% MwSt. Anwaltshonorar Das Honorar von 1% kann verhandelbar sein, abhängig vom Wert der Immobilie (z. B. wenn die Immobilie einen sehr hohen Kaufpreis hat), aber addieren Sie immer 21% spanische Mehrwertsteuer, also sind es hier 1,21%.
    Ca. 0,5% Notargebühren Sie hängen vom Wert der Immobilie und der Anzahl der Seiten in der notariellen Kaufurkunde ab
    Ca. 0,375% Grundbuchamt Gebühren Für die Eintragung der notariellen Kaufurkunde in das Grundbuchamt

     

    Bitte beachten Sie, dass die Grunderwerbssteuer auf den HÖHEREN Wert des Kaufpreises oder des „Steuerwertes“ („Valor Fiscal“), den das Finanzamt als Wert der Immobilie betrachten kann, zu entrichten ist. Per Gesetz ist das Finanzamt dazu ermächtigt den Wert einer Immobilie selber einzuschätzen.

    Dieser Wert kann z.B. dann höher als Ihr Kaufpreis sein, wenn Sie zu einem sehr reduzierten Preis kaufen können.

     

    Wir können den Fiskalen Wert für Sie berechnen, um zu überprüfen, ob die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis oder den fiskalischen Wert angewendet würde.

     

    Sobald wir Ihre Traumimmobilie gefunden haben, erhalten Sie von uns natürlich eine detaillierte Liste der einmaligen Kaufnebenkosten für diese spezifische Immobilie.

     

    Beim Kauf eines WIEDERVERKAUFSOBJEKTES, MIT Finanzierung / Hypothek

    In diesem Fall müssen Sie beim Notartermin zwei Urkunden unterzeichnen: die Kaufurkunde und die Hypothekenurkunde.

    Zusätzlich zu den oben aufgeführten, einmaligen Kaufnebenkosten von ca. 10 % ohne Finanzierung, fallen Kosten für die folgenden Punkte an:

     

    • Eröffnungsgebühren von der Bank / Vermittler-Gebühren
    • Gebühren von der Bankabteilung, die sich um die Abwicklung der Papiere für die Hypothek kümmern wird
    • Kosten für das Wertgutachten über die Immobilie

     

    Wir können diese Kosten nicht schätzen, da sie komplett von der Bank und dem Finanzprodukt, das Sie nutzen werden, abhängen. In jedem einzelnen Fall werden sie unterschiedlich sein.

    Unsere Hypothekenspezialistin wird Ihnen sehr gerne die detaillierte Kostenaufstellung für die besten Angebote geben, die sie für Ihre persönliche Situation in dem weiten Angebot von Finanzinstituten und Produkten finden wird, die sie Ihnen als unabhängige Beraterin vorstellen kann. Bitte lesen Sie mehr hierzu unter unserem Servicekapitel Finanzierung / Hypothek. Sollten Sie eine kostenlose Beratung von ihr wünschen, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.

     

    Beim Kauf einer NEUEN Immobilie, VOM PLAN WEG, oder von einem BAUTRÄGER fertiggestellt, OHNE Finanzierung / Hypothek)

    Wenn Sie eine NEUE IMMOBILIE direkt vom Bauträger kaufen (vom Plan weg, noch im Bau befindlich oder bereits fertiggestellt, aber immer noch auf den Namen des Bauträgerunternehmens im Grundbuchamt eingetragen), haben Sie folgende, einmaligen Kaufnebenkosten:

     

    Als Faustregel rechnen wir mit ca. 13,5 % zusätzlichen Kaufnebenkosten.

     

    Summe: Art der Steuer /Kosten:  Erklärungen:
    10 %

     

    IVA = Mehrwertsteuer

    In diesem Fall ist die beim Erwerb zu zahlende Steuer die 10 %-ige Mehrwertsteuer, die der Bauträger Ihnen in Rechnung stellen und an das Finanzamt abführen muss. (Dieses ist bereits auf jede Vorabzahlung anzuwenden, sodass Sie am Ende 10% MwSt. auf den vollen Kaufpreis gezahlt haben werden).
    1,5 % AJD = Stempelgebühr Diese Steuer muss beim Grundbuchamt bezahlt werden, wenn die Kaufurkunde beim Notar unterzeichnet worden ist.
    1% plus 21% MwSt. Anwaltshonorar Das Honorar von 1% kann verhandelbar sein, abhängig vom Wert der Immobilie (z. B. wenn die Immobilie einen sehr hohen Kaufpreis hat), aber fügen Sie immer 21% spanische Mehrwertsteuer hinzu, also sind es hier insgesamt 1,21%.
    Ca. 0,5% Notargebühren Sie hängen vom Wert der Immobilie und der Anzahl der Seiten in der notariellen Kaufurkunde ab.
    Ca. 0,375% Grundbuchamt Gebühren Für die Eintragung der notariellen Kaufurkunde in das Grundbuchamt.

     

    Beim Kauf einer NEUEN Immobilie, VOM PLAN WEG, oder fertig gestellt, von einem BAUTRÄGER, MIT Finanzierung / Hypothek

    Wie weiter oben für den Fall einer Immobilie im Wiederverkauf erklärt, müssen Sie in diesem Fall zwei Urkunden beim Notartermin unterzeichnen: die Kaufurkunde und die Hypothekenurkunde.

    Zusätzlich zu den oben aufgeführten, einmaligen Kaufnebenkosten von ca. 13,5 % ohne Finanzierung, fallen Kosten für die folgenden Punkte an:

    • Eröffnungsgebühren von der Bank / Vermittler-Gebühren
    • Gebühren von der Bankabteilung, die sich um die Abwicklung der Papiere für die Hypothek kümmern wird
    • Kosten für das Wertgutachten über die Immobilie

     

    Wir können diese Kosten nicht schätzen, da sie komplett von der Bank und dem Finanzprodukt abhängen, das Sie nutzen werden. In jedem einzelnen Fall werden sie unterschiedlich sein.

     

    In dem Fall von Neubauobjekten haben viele Bauträger bereits eine Vereinbarung für eine mögliche Hypothek und deren Konditionen, die ihre Bank den Kunden, die in der Wohnanlage kaufen, anbieten würden. Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet, diese Hypothek zu nutzen. Es ist sicher sinnvoll ihre Konditionen mit denen anderer Institute zu vergleichen.

     

    Unsere Hypothekenspezialistin wird für Sie sehr gerne, die für Ihre persönliche Situation bestmögliche Lösung und das beste Produkt in dem weiten Angebot von Finanzinstituten und Produkten finden, die sie Ihnen als unabhängige Beraterin vorstellen kann. Bitte lesen Sie mehr hierzu unter unserem Servicekapitel Finanzierung / Hypothek.

     

    Sollten Sie die Konditionen der Bauträgerhypothek mit anderen im Markt für Sie erzielbaren Optionen vergleichen wollen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

    Wir verstehen, dass dieses Kapitel über die mit einem Kauf verbundenen einmaligen Kaufnebenkosten viele Absätze und Informationen enthält, die vermutlich sehr unterschiedlich zu denen sind, die Sie aus Ihrem Land kennen.

    Sollte jegliche Art von Frage hierzu aufkommen, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir würden uns sehr freuen Ihnen zu helfen!