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  • Städtebaurechtliche Beratung

    Wie im Abschnitt Über Uns erklärt, bieten wir eine große Erfahrung und Expertise im Städtebaurecht. Frau Katja Range, die Direktorin von Real Time Realty, hat sich erfolgreich als Expertin für Stadtplanung und Entwicklung von Immobilienprojekten qualifiziert ("Experto en Urbanismo y Desarrollos Inmobiliarios" = UDI), in der Wirtschaftsschule „IPE = Instituto de Práctica Empresarial" von Málaga in den Jahren 2001-2002, und wir halten uns ständig durch weitere Kurse und Seminare über Änderungen und Verbesserungen der entsprechenden Gesetze auf dem Laufenden.

     

    Der Grund dafür ist, dass wir in der Lage sein wollen Ihnen nicht nur "schöne Immobilien" zu zeigen, sondern sicherstellen zu können, dass sie legal sind und dass wir Ihnen sagen können, ob ein für Sie passendes Objekt von den Bestimmungen des entsprechenden Flächennutzungsplans einer Stadt (PGOU) oder von dem neuen Infrastruktur- und Schutzplan für die Westliche Costa del Sol (POTA) betroffen ist, oder nicht.

    In welcher Weise könnte eine Immobilie von Stadtplanung betroffen sein?

     

    PGOU = Der Flächennutzungsplan einer Stadt (Plan General de Ordenación Urbanística)

     

    Dieser Plan legt, zusätzlich zu vielen anderen Bestimmungen, fest, für welche Art von Bebauung die verschiedenen Grundstücke qualifiziert sind. Er legt fest, wie viele Geschosse oder welche maximale Höhe Gebäude haben können, ebenso wie die maximale Bebaubarkeit (m2 Wohngeschoßfläche = "Edificabilidad"), den Mindestabstand, den Gebäude zu öffentlichen und privaten Grenzen einhalten müssen, und viele weitere Details.

     

    Er zeigt auch, welche Parzellen für Wohneigentum qualifiziert sind und welche Grundstücke öffentliche oder private Grünflächen, Ausstattungsgrundstücke für das Rathauses (für pädagogische, sportliche oder soziale Dienste), Gewerbegebiete, neue Straßen, usw., sind.

    Wir überprüfen und arbeiten mit allen Flächennutzungsplänen der verschiedenen Städte, in denen wir Immobilien anbieten. Wenn wir Ihnen eine Immobilie zeigen, können wir Sie daher, z.B. bei Villen, informieren, ob sie noch legal erweitert werden können, oder ob sie eventuell bereits "überbaut" sein könnten. Im letzteren Fall können wir überprüfen, ob diese Tatsache Sie nicht negativ beeinflusst und sicherstellen, dass die überbaute Größe entweder bereits legalisiert wurde, oder dass dieses während Ihres möglichen Kaufprozesses durchgeführt wird.

     

    Wir werden Sie auch korrekt darüber informieren, ob ein nicht bebautes Grundstück vor der Immobilie, an der Sie interessiert sind, wirklich eine öffentliche Grünfläche ist, oder ob es sich, z.B., um ein zu Wohnzwecken bebaubares Grundstück oder um ein Ausstattungsgrundstück der Stadt handelt und was darauf gebaut werden könnte.

     

    Wir "vermuten oder sagen nicht nur irgendetwas" zu Ihnen. Wir sind hier, um Ihnen die gesamte REALITÄT einer Immobilie aufzuzeigen, einschließlich seiner städtebaurechtlichen Situation. Wir werden es Ihnen anhand eines Auszuges des entsprechenden Flächennutzungsplanes und dessen Bauvorschriften beweisen.

    In dieser Art und Weise stellen wir auch sicher, dass Sie ebenso im Detail wissen, was "um die Immobilie herum" passieren könnte, an der Sie interessiert sein könnten. Wenn wir die Antworten nicht im Flächennutzungsplan finden können, oder den geringsten Zweifel oder Fragen haben, gehen wir persönlich in das Rathaus und finden das mit den Verantwortlichen in der Stadtplanungsabteilung für Sie heraus. Wir werden es überprüfen und keine Fragen unbeantwortet lassen.

     

    Service von Real Time Realty: Falls Sie bereits eine Immobilie besitzen, oder daran interessiert sein sollten ein Objekt zu erwerben, und gerne wissen würden wie ein bestimmtes Grundstück vor Ihnen, oder in Ihrer Umgebung, qualifiziert ist und was dort in der Zukunft passieren könnte, bieten wir Ihnen auch den Service den Fall zu untersuchen und einen entsprechenden Bericht mit Antworten auf Ihre Fragen zu erstellen. Bitte zögern Sie nicht uns hierfür zu kontaktieren!

     

    Sonderfall Marbella

     

    In Bezug auf die speziellen Probleme mit früheren Flächennutzungsplänen von Marbella, 16.500 Immobilien, die mit unrechtmäßig ausgestellten Baugenehmigungen gebaut wurden und der vollständigen Annullierung des Generalplans von 2010 durch den Obersten Gerichtshof im Jahr 2015, sehen Sie sich bitte unseren speziellen Abschnitt zu solchen Fragen unter Ist Ihre Immobilie Legal? an.

     

    Bitte folgen Sie auch unseren News und unserer Facebook-Seite, wo wir Sie mit neuen Informationen über diese Fälle auf dem Laufenden halten werden und darüber, was im Hinblick auf den neuen Flächennutzungsplan von Marbella geschieht, der gerade erarbeitet wird, mit dem Ziel des Rathauses ihn 2022 definitiv verabschieden zu können.

     

    Wir werden Sie ebenso über alle anderen rechtlichen Informationen auf dem Laufenden halten, die unserer Meinung nach sehr wichtig für Sie sind, wenn Sie eine Immobilie an der Costa del Sol, in Marbella, Benahavis, Estepona und Mijas kaufen wollen.

     

    POTA = Plan der Ordenación del Territorio Andaluz

    (Neuer Infrastruktur- und Entwicklungsplan für die westliche Costa del Sol)

    Dieser Plan wurde im November 2006 von der andalusischen Regierung für 9 Jahre verabschiedet, um Folgendes zu definieren

    • Gebiete, die bereits als städtisch qualifiziert waren und wo Bauarbeiten stattfinden könnten
    • Bauerwartungsland: Gebiete, die in Zukunft für das Bauen entwickelt werden könnten
    • Geschützte Naturgebiete (mit unterschiedlichen Schutzstufen, für die der Bau von Neubauanlagen untersagt war)
    • Neue Straßen oder Erweiterungen bestehender Straßen, die an der Küste und in Urbanisationen vorgesehen sind, um die Mobilität zu verbessern
    • Neu geplante Gewerbeflächen / Gewerbegebiete
    • Geplanter Verlauf einer Zug Linie von Fuengirola nach Estepona
    • Neue Zentren allgemeiner Infrastruktur für den Zug und die Ausstattung der Stadt
    • Maximales Wachstum in Immobilien pro Stadt

     

    Der Oberste Gerichtshof hat diesen Plan jedoch im Jahr 2015 für null und nichtig erklärt, hauptsächlich aufgrund zweier, administrativer Fehler während seiner Genehmigungsphase. An einer Überarbeitung des Dokumentes und dem neuen POTA wird derzeit in der andalusischen Landesregierung gearbeitet.

     

    Neben der Korrektur der bisherigen Fehler wird er neue Maßnahmen für die Infrastruktur, die Mobilität, die touristische und sozioökonomische Entwicklung beinhalten, mit dem Ziel die Kommunikationen und die Integration der städtischen Gebiete mit dem Strand, die Erhaltung der Umwelt- und Naturwerte und die Beziehungen zwischen den verschiedenen Städten zu verbessern. Der Plan für die westliche Costa del Sol wird sich auf die Stadtgebiete von Manilva, Casares, Estepona, Benahavis, Istán, Marbella, Ojén, Mijas und Fuengirola beziehen. Andere Gebiete werden ihren eigenen, regionalen POTA haben.

     

    Wir haben in all den Jahren, in denen er gültig war, immer schon mit dem vorherigen Plan gearbeitet, um unseren Kunden zu zeigen, wo die Schutzgebiete liegen und von welcher verbesserten Infrastruktur Sie in Zukunft Nutzen ziehen können, oder welche Maßnahmen ihre Immobilie negativ beeinflussen könnten, wie z.B. neue oder größere Straßen, neue Industriegebiete und der Verlauf der neuen Zuglinie, der hauptsächlich unterirdisch geplant war, sodass sie durch Gebiete führen würde, in denen Immobilien oberirdisch existieren.

     

    Wir werden Sie weiter über diesen neuen Plan informieren. Bitte folgen Sie uns auf unserer Facebook-Seite, achten Sie auf unsere News und folgen Sie unserem YouTube-Kanal.