(+34) 952 830 264menu
  • English
  • Español
  • Deutsch
  • Residencia – Die Residenzkarte: wann und wie?

     

    Wenn Sie länger als 3 Monate in Spanien leben, sollten Sie die Residenzkarte “Residencia” beantragen.  Solange Sie weniger als 6 Monate in Spanien wohnen, hat dies keine steuerlichen Auswirkungen.

     

    Sollten Sie aber länger als 6 Monate in Spanien leben, dann müssen Sie sich bei dem Finanzamt (“Hacienda”) als Steuer-Resident anmelden, da sich Ihr Hauptwohnsitz dann, mit mehr als 180 Tagen im Jahr, in Spanien befindet. Das bedeutet dann auch, dass Sie hier in Spanien Ihren Einkommensteuer-Jahresausgleich präsentieren müssen (Declaración de la Renta), was man immer im Juni eines Jahres für das vorherige Jahr durchführt. Je nach Steuersatz in Ihrem bisherigen Steuersitz, kann dies finanzielle Vorteile mit sich bringen, wenn die Steuern hier niedriger ausfallen. 

     

    Für Europäer wird die Residenzkarte für den ersten Wohn-/Steuerwohnsitz hier in Spanien zunächst für ein Jahr ausgestellt, dann kann sie auf 5 Jahre verlängert werden, und später wird sie dann dauerhaft gültig. Man muss sie dann nur noch mal erneuern, wenn man seine Adresse ändert. All diese Regeln gelten auch für Menschen die kein Eigentum besitzen, aber mieten. 

     

    Grundsätzlich benötigt die Nationalpolizei, bei der die Residenzkarte beantragt wird, Unterlagen zu Ihrer Person und zu der Art und Weise, wie Sie Ihr Geld verdienen, um sicher zu stellen, dass Sie Ihr Leben in Spanien finanzieren können.  Sollten Sie sich im Angestelltenverhältnis befinden, wird man den Arbeitsvertrag sehen wollen. Sind sie selbständig, die Gründungsurkunde Ihrer Firma (Escritura de Constitución) oder die Anmeldung als „Autónomo“. Gerne hilft Ihnen unsere Rechtsabteilung bei der Beantragung und Fragen zur Residenzkarte.